
MINI.STADT
Inhalt
Gutachten: Einbau Kindertagesstätte in die «Alte Turnhalle»
Gemäss Anhang zur Gemeindeordnung entscheidet die Bürgerschaft über einmalige Ausgaben von CHF 300‘000 bis CHF 1‘000‘000 an der Bürgerversammlung. Aufgrund der Projektumsetzung im Jahr 2025 und Frühjahr 2026 wird eine ausserordentliche Bürgerversammlung für den 23. September 2025 einberufen. Das vorliegende Gutachten wurde am 4. September 2025 vom Gemeinderat verabschiedet.
Antrag des Gemeinderates
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Der Gemeinderat beantragt Ihnen, aufgrund der Ausführungen dem nachfolgenden Antrag zuzustimmen:
Für die Umnutzung der «Alten Turnhalle» zu einer KITA wird ein Kredit von CHF 880‘000 bewilligt.
Lichtensteig, 4. September 2025
Gemeinderat Lichtensteig
Einladung zur ausserordentlichen Bürgerversammlung
Dienstag, 23. September 2025, 19 Uhr, Kronensaal, Lichtensteig
Traktanden
1. Gutachten und Antrag zur Umnutzung der «Alten Turnhalle»
2. Allgemeine Umfrage
Versand der Unterlagen
Die Gutachten und Stimmrechtsausweise werden am 9.-10. September 2025 per A-Post an alle Stimmberechtigten versandt. Weitere Exemplare können bei der Ratskanzlei in Papierform bestellt werden.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Politischen Gemeinde Lichtensteig wohnhaften Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und im Übrigen nicht nach Gesetz von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Zur Versammlung werden nur Stimmbürgerinnen und -bürger zugelassen, welche einen gültigen Stimmrechtsausweis der Politischen Gemeinde Lichtensteig besitzen und vorweisen können. Ohne einen gültigen Stimmrechtsausweis ist die Teilnahme als Gast möglich.
Stimmrechtsausweise
Fehlende Stimmrechtsausweise können bis Dienstag, 23. September 2025, 17 Uhr bei der Ratskanzlei bezogen werden.
Protokoll der ausserordentlichen Bürgerversammlung
Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt vom 8. Oktober 2025 bis 21. Oktober 2025 öffentlich auf. Es kann während den Öffnungszeiten bei der Ratskanzlei eingesehen werden. Innert der Auflagefrist kann jede stimmberechtigte und jede betroffene Person beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben. Diese hat einen Antrag auf Berichtigung zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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Gutachten-KITA-Broschüre-Web (PDF, 4.33 MB) | Download | 0 | Gutachten-KITA-Broschüre-Web |