
MINI.STADT
Inhalt
Richtplan
Öffentliche Mitwirkung zum Richtplan
In den letzten Jahren wurden die raumplanungsrechtlichen Grundlagen auf kantonaler und nationaler Ebene umfassend revidiert. Damit entstanden für die Ortsplanung wesentliche neue Anforderungen. Das Planungs- und Baugesetz verlangt von allen Gemeinden eine Totalrevision der kommunalen Planungsinstrumente. Die Grundlagen dazu wurden in Lichtensteig durch den Gemeinderat in enger Abstimmung mit der Bevölkerung erarbeitet. Im Fokus steht derzeit der Richtplan als Führungs- und Koordinationsinstrument.
Veranstaltungen
Die Resultate des Richtplanverfahrens wurden am 23. November 2021 allen Interessierten in der Kalberhalle näher vorgestellt. Konkrete Fragen können während den Kontaktstunden am Donnerstag, 9. Dezember 2021, 17.00 bis 18.45 Uhr oder am Donnerstag, 16. Dezember 2021, 7.00 bis 9.00 Uhr direkt mit dem Stadtpräsidenten und dem ressortverantwortlichen Gemeinderat im Stadthaus geklärt werden.
Einsehen
Der Entwurf des Richtplanes ist auf der Homepage einsehbar (bitte weiter nach unten scrollen) oder liegt im Stadthaus bei der Bauverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich die Unterlagen anzuschauen und Rückmeldung bis 17. Januar 2022 an den Gemeinderat Lichtensteig, Hauptgasse 8, 9620 Lichtensteig oder per E-Mail: info@lichtensteig.sg.ch zu machen.
Zugehörige Objekte
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Richtplan_-_Nutzung_Schutz_Gestaltung_und_Eigentum.pdf | Download | 0 | Richtplan_-_Nutzung_Schutz_Gestaltung_und_Eigentum.pdf |
Richtplan_-_Verkehr_Infrastruktur_Umwelt_und_Energie.pdf | Download | 1 | Richtplan_-_Verkehr_Infrastruktur_Umwelt_und_Energie.pdf |
Richtplan_-_Richtplantext.pdf | Download | 2 | Richtplan_-_Richtplantext.pdf |
Richtplan_-_Planungsbericht.pdf | Download | 3 | Richtplan_-_Planungsbericht.pdf |