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Energieförderprogramm

10. November 2021
Profitieren Sie als Hauseigentümer*in in der Gemeinde Lichtensteig von diversen Förderangeboten.
  • Heizungsersatz
  • Nutzung der Sonnenenergie
  • Wärmedämmung

Die Gemeinde Lichtensteig hat die Energieagentur St. Gallen GmbH mit der Umsetzung des Förderprogramms beauftragt. Das Fördergesuch können Sie online ausfüllen und einreichen unter: http://efoerderportal.sg.ch 

Es sind private sowie juristische Personen (nach OR, ZGB) als Gebäudeeigentümer förderberechtigt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind von der kommunalen Energieförderung ausgeschlossen.

Beitragsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein rechtlicher Anspruch auf einen Energie-Förderbeitrag besteht nicht. Die Verfügung durch die Energieagentur St. Gallen GmbH ist abschliessend.

Der Antrag um Förderbeiträge ist in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Die Energieagentur St. Gallen GmbH behält sich vor, weitere Angaben und Unterlagen zu verlangen.

Zusätzlich zum kommunalen Förderbeitrag werden bei unterschiedlichen Massnahme auch Fördergelder von Bund oder Kanton gesprochen.

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