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Lottoveranstaltung Bewilligungsgesuch

Mit diesem Dienst können Sie Ihr Bewilligungsgesuch für eine Lottoveranstaltung online einreichen.

Eine Lotto bzw. Tombolabewilligung ist grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig wenn die Veranstaltung von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt wird.
Ausnahmen:
  • Organisation und Durchführung wird an Dritte ausgelagert
  • Lottoveranstaltung richtet sich speziell an Minderjährige aus (Kinderlotto)

Die Bewilligung wird Ihnen elektronisch ausgestellt, dafür müssen Sie sich im Benutzerkonto anmelden.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

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