VERWALTUNG
Inhalt
Lottoveranstaltung Bewilligungsgesuch
Eine Lotto bzw. Tombolabewilligung ist grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig wenn die Veranstaltung von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt wird.
Ausnahmen:
- Organisation und Durchführung wird an Dritte ausgelagert
- Lottoveranstaltung richtet sich speziell an Minderjährige aus (Kinderlotto)
Die Bewilligung wird Ihnen elektronisch ausgestellt, dafür müssen Sie sich im Benutzerkonto anmelden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Ratskanzlei | 058 228 23 85 | Kontaktformular |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Wenn Naturalpreise vorgesehen sind, erstellen Sie bitte eine Übersicht, speichern Sie diese im Pdf-Format ab und hängen Sie die Datei an das Online-Formular an.
Gebühren:
Die Gebühr für Lottoveranstaltungen hängt von der Verlosungssumme ab.
Verfahren
Online-Formular
Für diesen Online-Dienst ist aus Datenschutzgründen ein Benutzerkonto zwingend erforderlich, damit Ihnen eine allfällige Bewilligung, Antwort o.Ä. sofort elektronisch ausgestellt werden kann.




