VERWALTUNG
Inhalt
Lottoveranstaltung Bewilligungsgesuch
Eine Lotto bzw. Tombolabewilligung ist grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig wenn die Veranstaltung von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt wird.
Ausnahmen:
- Organisation und Durchführung wird an Dritte ausgelagert
- Lottoveranstaltung richtet sich speziell an Minderjährige aus (Kinderlotto)
Die Bewilligung wird Ihnen elektronisch ausgestellt, dafür müssen Sie sich im Benutzerkonto anmelden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Ratskanzlei | 058 228 23 85 | Kontaktformular |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|




