VERWALTUNG
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Bauen in Bahnnähe
Bauvorhaben in Bahnnähe benötigen die Bewilligung der SOB. Das Gleiche gilt auch für Baugespann in Bahnnähe. Diese dürfen nicht ohne Bewilligung des SOB aufgestellt werden. Weitere Informationen in Zusammenhang mit Bauten Dritter finden Sie auf: https://www.sob.ch/dienstleistungen/infrastruktur/bauen-in-bahnnaehe.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt_-_Bauten_Dritter_12445413.pdf (PDF, 471 kB) | Download | 0 | Merkblatt_-_Bauten_Dritter_12445413.pdf |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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