VERWALTUNG
Inhalt
Eichamt SG+2
Als Konsument vertrauen Sie darauf, dass die Warenmengen, die Sie kaufen und für die Sie bezahlen, korrekt gemessen sind. Mit dem Messwesen sorgen wir für korrekte Masse und Gewichte.
Aufgaben, Tätigkeiten und Akteure
Bund und Kantone teilen sich die Aufgaben im gesetzlichen Messwesen. Dort, wo der Bund zuständig ist, übernimmt sie das METAS. In bestimmten Fällen überträgt es sie an ermächtigte Eichstellen. Die Ermächtigung von Eichstellen durch das METASExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfolgt nach klaren Kriterien. Aufgaben im gesetzlichen Messwesen in der Schweiz nehmen wahr:
• das Eidgenössische Institut Metrologie METAS,
• die vom METAS ermächtigten Eichstellen,
• die kantonalen AufsichtsbehördenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und die kantonalen EichämterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Das METAS beaufsichtigt den Vollzug im Messwesen, gegenüber den Kantonen als Oberaufsichtsbehörde und gegenüber den Eichstellen als Aufsichtsbehörde. Die Kantone bestimmen eine Aufsichtsbehörde. Diese kantonalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigen die kantonalen EichmeisterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und sorgen für die Zusammenarbeit mit dem METAS und anderen betroffenen Behörden des Kantons oder anderer Kantone.
Die KontaktadresseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für das Toggenburg, Neckertal, Uzwil, Flawil, Degersheim.




