MINI.STADT
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Einführung biometrische Identitätskarte ab 02.11.2026
Am 2. November 2026 wird die biometrische Identitätskarte eingeführt. Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
– Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
– Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Die nicht biometrischen Identitätskarten können ab dem 2. November 2026 nach wie vor auf den Wohngemeinden beantragt werden.
Die biometrischen Identitätskarten können im Kanton St.Gallen ab dem 2. November 2026 auf den Ausweisstellen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen und Bahnhofpark 2B, 7320 Sargans beantragt werden.
Bei Fragen können Sie sich direkt an die Ausweisstelle St. Gallen wenden: 058 229 36 31 oder ausweisstelle@sg.ch




