MINI.STADT
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Feuer und Feuerwerk ausserhalb Walds wieder erlaubt
Der Kanton hebt deshalb per morgen Samstag, 22. August 2026, das absolute
Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes auf. In Wald und Waldesnähe
bleibt das Verbot bestehen. Auch können regionale Verbote durch die Gemeinden
erlassen werden.
Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St.Gallen ein Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses wurde notwendig, weil die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton sehr gross war. Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr nun so stark gemindert, dass das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes per morgen Samstag, 22. August 2026, aufgehoben wird.
Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke im Wald und in Waldesnähe (200m). Zudem können die Gemeinden je nach regionaler Situation auch lokale Feuerverbote erlassen.
Der Fachstab Trockenheit verfolgt die Lage weiter. Je nach Wetterentwicklung sind Einschränkungen wieder möglich.
Weitere Auskünfte erteilt Joël Rodi, stv. Stabschef kantonaler Führungsstab, Tel. 058 229 71 49.
Medienmitteilung vom 21. August 2026 aus dem Sicherheits- und Justizdepartement




