MINI.STADT
Inhalt
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die niederschlagsarmen Wochen, die hohen Temperaturen sowie der Wind haben den Waldboden und die Vegetation stark ausgetrocknet. Es besteht eine akute Waldbrandgefahr. Gemäss Einschätzung der Behörden ist die Situation weiterhin kritisch und dürfte sich in den kommenden Tagen weiter verschärfen
Das Verbot tritt am Freitag, 26. Juni 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Verboten sind insbesondere:
- das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 200 Metern)
- das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren
- das Abbrennen von Feuerwerk
- das Steigenlassen von Himmelslaternen
Der Regionale Führungsstab Toggenburg bittet die Bevölkerung dringend, das Verbot strikt einzuhalten und mitzuhelfen, Brände zu verhindern.
Für Rückfragen:
Regionaler Führungsstab Toggenburg, Christian Heeb, +41 58 229 83 44
Regionaler Führungsstab Toggenburg, Christoph Gantner, +41 58 229 90 97
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Erlass Feuerverbot - Gemeinde Lichtensteig (PDF, 857 kB) | Download | 0 | Erlass Feuerverbot - Gemeinde Lichtensteig |




