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Hundekontrolle

Hundelösung
Am 1. Januar 2016 ersetzte die Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die aktuelle ANIS-Hundedatenbank. Aufgrund verschiedener Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung wurde ein Ersatz der bestehenden Datenbank notwendig und durch die Kantone beschlossen.

Für Hundehalterinnen und Hundehalter wichtig zu wissen:

  • Hundehalterinnen und Hundehalter haben auf AMICUS Zugang zu ihren Daten und zu denjenigen ihrer Hunde. Ein Tierhalter kann sich mit den gleichen Zugangsdaten wie bei der ANIS auch auf AMICUS einloggen.
  • Hunde, welche bereits auf der Datenbank ANIS registriert sind, werden automatisch und ohne Zutun der Hundehalterinnen und Hundehalter in der neuen Hundedatenbank AMICUS registriert.
  • Personen, welche erstmals einen Hund halten möchten, müssen sich vor dem Besuch beim Tierarzt oder bei der Tierärztin zwecks Regi­strierung des Hundes vorgängig bei ihrer Wohngemeinde melden. Die Wohngemeinde wird die neue Hundehalterin bzw. den neuen Hunde­halter auf der Datenbank AMICUS registrieren.
  • Für die Meldung einer Adressänderung, die Änderung von Personen­daten und das Registrieren seines/ihres Hundes ist der Hundehalter oder die Hundehalterin verantwortlich. Entgegen dem bisherigen Regime können jedoch Hundehalterinnen und Hundehalter Adressän­derungen nicht mehr selber vornehmen, sondern sie müssen sich dazu bei ihrer Wohngemeinde melden. Einzig Änderungen von Telefon­nummer und E-Mail-Adresse können Hundehalterinnen und Hunde­halter mit ihrem Account selbständig in AMICUS durchführen.


Die Taxe beträgt pro Hund Fr. 100.—.

Hunde, die das meldepflichtige Alter unter dem Jahr erreichen oder neu in den Kanton eingeführt werden, sind innert 14 Tagen der Hundekontrolle zu melden.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes müssen der Hundekontrollstelle, Hauptgasse 8, 9620 Lichtensteig, Tel. 058 228 23 99 oder claudia.herzog@lichtensteig.sg.ch und zusätzlich an AMICUS, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, Tel. 0848 777 100 mitgeteilt werden.

Damit bei einem Grenzübertritt keine Schwierigkeiten auftreten, wird für diese Hunde die Schutzimpfung gegen Tollwut nach wie vor empfohlen.

Hundehaltung
Bei Unsicherheiten im Verhalten gegenüber fremden Hunden hat das Bundesamt für Veterinärwesen eine Hotline eingerichtet, an die sie sich für eine Beratung wenden können (Tel. 031 322 22 99).

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