
MINI.STADT
Inhalt
Ersatzwahl Gemeinderat / GPK
Folgende Wahl ist im Urnenabstimmungsverfahren durchzuführen:
- eine Gemeinderätin / einen Gemeinderat
- ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Ein allfälliger zweiter Wahlgang auf den 18. Juni 2023 festgesetzt.
Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen spätestens am Freitag, 30. Dezember 2022, 15.00 Uhr, bei der Ratskanzlei Lichtensteig, Hauptgasse 8, 9620 Lichtensteig eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
- Es dürfen nur wählbare, mündige Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden.
- Die Wahlvorschläge dürfen ausschliesslich Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
- Die Wahlvorschläge sind von mindestens 15 in der Gemeinde Lichtensteig stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen.
- Die Unterzeichnenden bestimmen für die Kommunikation und Information mit den Behörden eine Vertretung und eine Stellvertretung.
- Wird auf die Angabe eine Vertretung bzw. Stellvertretung verzichtet, so gilt die erstunterzeichnende Person als Vertretung und die zweitunterzeichnende Person als Stellvertretung.
- Unterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlages nicht mehr zurückgezogen werden.
Auskünfte und Informationen
Die Formulare können auf der Homepage der Gemeinde Lichtensteig heruntergeladen oder bei der Ratskanzlei in Papierform bestellt werden.
Für Auskünfte steht Ihnen die Ratsschreiberin, Rahel Näf, 058 228 23 94, rahel.naef@lichtensteig.sg.ch, gerne zur Verfügung.
Lichtensteig, 27. Oktober 2022
Gemeinderatskanzlei Lichtensteig
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlag Gemeinderat | Download | 0 | Wahlvorschlag Gemeinderat |
Zustimmungserklärung | Download | 1 | Zustimmungserklärung |
Wahlformulare GPK | Download | 2 | Wahlformulare GPK |